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Sobald Sie Deutschland verlassen und sich mit Ihrem Fahrzeug im Ausland befinden, sollten Sie grundsätzlich über eine grüne Karte nachdenken. Zwar sind Sie mit Ihrem normalen Kfz-Kennzeichen auch in allen EU-Ländern versichert, doch das Mitführen der Grünen Versicherungskarte kann für die Schadensabwicklung bei einem Unfall deutlich hilfreich sein. Auch der bekannteste Automobilklub, ADAC, erinnert gerade Touristen daran, die sich mit ihrem Auto außerhalb von deutschen Straßen bewegen unbedingt eine Grüne Karte im Voraus zu beantragen und bei sich zu führen. Mit der Ausfuhrkennzeichen Versicherung sind sie auf der sicheren Seite, gerade in Verbindung mit der grünen Karte. Nach den gesetzlichen Regeln und den Versicherungsbedingungen muss der Versicherer über Europa (geografisch) hinaus keine Deckung gewähren. Mit dieser Karte bestätigt die Gesellschaft, dass Sie einen Versicherungsschutz in dem Einreiseland gewährt. Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz aber nur auf die Haftpflichtversicherung. Eine Kasko- oder Insassenunfallversicherung ist hierbei nicht enthalten. Im Ausland die grüne Versicherungskarte benutzen Die Karte wird problemlos von allen Kfz Versicherern ausgestellt. Damit dient dieses kleine Stück Papier als Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung. Der ADAC weist zwar daraufhin, dass innerhalb der Europäischen Länder das amtliche Kennzeichen vollkommen als Versicherungsausweis ausreiche. Allerdings seien einige Länder dann doch noch nicht so gut informiert und würden übereilt Bußgelder verhängen, wenn das Papier fehlt. Unabhängig davon erleichtert die Grüne Karte bei einem Unfall die Verständigung und hilft bei einer problemlosen Abwicklung. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass gerade bei größeren Unfällen im Ausland (auch in der EU) nur nach der Grünen Karte gefragt wird. Ist diese nicht vorhanden, sind Verhaftungen bis zur Klärung der Situation und des eigentlichen Versicherungsschutzes durchaus keine Seltenheit. Nachdem die Karte früher in allen EU-Ländern noch Pflicht war, jeder deutsche Autofahrer moreover bei Grenzübertritt über eine solche verfügen musste, ist dieses innerhalb der letzten Jahren aufgehoben worden. In Ländern außerhalb der EU besteht allerdings vielfältig noch eine Mitnahmepflicht. In der Ukraine, Weißrussland und Russland als Beispiel besteht diese Pflicht. Dadurch ist in diesen Staaten oft keine zusätzliche Grenzversicherung mehr notwendig. Bei Reisen nach Russland muss der Fahrer zudem darauf achten, dass das Kürzel RUS auf der Grünen Karte vermerkt ist. Die Grüne Karte sichert den Autofahrer dabei einen Schutz in außereuropäischen Ländern zu, die auf der Karte vermerkt sind. Ohne die Grüne Karte müssen Sie an den Außengrenzen des EWR-Gebiets eine Grenzversicherung (rosa) erwerben, die preislich deutlich spürbar ist. Wo genau gilt die deutsche Haftpflicht? Nach den gesetzlichen Regelungen und Übereinkommen mit den unterschiedlichen Staaten gilt die deutsche Haftpflichtversicherung in ganz Europa sowie in allen Ländern, die geografisch zu Europa zugehörig sind. Des Weiteren auch auf den Kanarischen Inseln sowie Ceuta und Melilla, da es sich hierbei um spanisches Hoheitsgebiet handelt. Sowie auf den Inseln Madeira und die Azoren als portugiesisches Staatsgebiet. Ebenso auch in Guadeloupe, Martinique sowie Französisch Guyana und Réunion als französisches Hoheitsgebiet. In anderen Ländern verliert die Haftpflicht im Normalfall Ihre Gültigkeit. Es sei denn, es besteht ein Abkommen mit der Grünen Karte. Gegenwärtig bestehen mit über 45 Länder weltweit solche Abkommen. Warum ist eine Grüne Karte auch für EU-Länder wichtig? Zwar haben sich die Haftungs- sowie die einzelnen Versicherungsbedingungen in den einzelnen europäischen Ländern, samt der Regulierungspraxis angepasst und im Laufe der Jahre sozusagen harmonisiert. Dennoch sind immer noch gravierende Unterschiede bestehend, die für einen deutschen Autofahrer in einem anderen EU-Land nicht nur äußerst unangenehm, sondern vor allem auch teuer werden können. Die Grüne Karte hat sich dabei grundlegend zum Ziel gesetzt, den grenzüberschreitenden Verkehr problemloser zu gestalten und gleichzeitig Unfallopfer und –Beteiligte zu schützen. Wo bekomme ich die Grüne Karte? Sie können sich jederzeit bei Ihrem Versicherer eine Grüne Karte ausstellen lassen. Zuständig ist Ihre Haftpflicht Versicherung, bei der Sie das entsprechende Fahrzeug versichert haben. Allerdings sollte dieses frühzeitig geschehen, denn die Karte wird auf dem Postwege versandt und ist im Gegensatz zu einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) nicht in Form einer eMail erhältlich. Nach Bestellung bearbeiten die Gesellschaften den Antrag zügig. Eine Zustellung erfolgt im Durchschnitt innerhalb von 48 Stunden. Da unsere Postauslieferer ja leider auch für unberechenbare Streiks bekannt sind, sollten Sie generell immer vorzeitig die Bestellung einreichen. Berechnen Sie auch mögliche Feiertage mit ein. Wichtiges zur grünen Versicherungskarte Die Karte ist nicht nur nach der Farbe Grün benannt, sondern tatsächlich auch grün. Dabei sind auf dem Papier alle Daten über das Fahrzeug sowie zum Halter und die Versicherung aufgeführt. Jede Versicherungsgesellschaft übersendet die Karte generell kostenlos. Im Regelfall beträgt die Gültigkeit mehrere Jahre. Regulierung und Deckungshöhen In Deutschland gelten durch den Gesetzgeber festgelegte Mindestdeckungshöhen, bis zu denen der Haftpflichtversicherer mindestens zu leisten hat. Dabei werden die Deckungssummen in drei Kategorien unterteilt. Personenschäden 7.5 Millionen Euro Sachschäden 1.0 Millionen Euro Vermögensschäden 50.000 Euro. Diese Pflichtversicherung besteht in allen europäischen Staaten, sowie weltweit in vielen Ländern. Dabei ist für den Autofahrer besonders wichtig zu wissen, dass sich die Deckungssummen jedoch von Land zu Land massiv unterscheiden können. Bei einem Unfall im Besuchsland gelten in diesem Fall die dortigen Deckungssummen. Oftmals sind diese allerdings als sehr gering anzusehen. Damit Sie als möglicher Unfallverursacher nur mit dem Schrecken davon kommen, bestehen Anpassungsmöglichkeiten. Hierzu sollten Sie mit Ihrer Versicherung Rücksprache nehmen. Verursacht in Deutschland ein ausländischer Fahrer (mit grüner Karte oder aus einem Abkommens-Land) einen Unfall übernimmt die DBKG (Verein Deutsches Büro Grüne Karte e. V., Hauptsitz Berlin) die Pflichten und Leistungen der Haftpflicht. Dabei kann der DBKG von Ihnen als zum Beispiel Unfallbeteiligter wie eine reguläre Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden, somit haben Sie auch die Möglichkeit direkt Klage zu stellen. Zur genauen Abwicklung wird dabei die Aufgabe einem Mitglied (Versicherungsunternehmen) übertragen. Ein Beispiel-Ablauf: Ein Fahrer aus Frankreich übersieht die Vorfahrt und rammt dabei Ihr Fahrzeug. Ihren Schaden können Sie nun direkt beim DBKG anmelden. Bei der Bearbeitung überträgt der Verein die gesamte Abwicklung an ein Versicherungsunternehmen, welches hierbei als Regulierer agiert. Eine kleine “Grüne” Geschichte Die Karte wurde bereits 1948 als einheitliches Versicherungszertifikat entwickelt und eingeführt. Durch eine Anregung der Schweiz ist damals ein sogenannter Untersuchungsausschuss für den Straßenverkehr gegründet. Mit Einführung der internationalen Karte in Grün wurde fortan jeder Kraftfahrer bei Grenzübertritt so angesehen, als sei dieser in dem eingereisten Land nach dem dortigen Umfang versichert. Auch die UNO sprach am 25. Januar 1949 eine Empfehlung an die Regierungen aus. Dabei entstanden die Richtlinien für das Kartensystem. Somit wurde in jedem teilnehmenden Land eine zentrale Grüne Organisation geschaffen, die für die Abwicklung und Durchführung der Grünen Karte zuständig ist. Das „Bureau“ gibt die Karten in dem jeweiligen Land an die Kfz-Haftpflichtversicherer aus. Diese wieder herum statten Ihre Autokunden damit aus. Wichtige Adressen: Bei einem Unfall in der EU ist es oft nicht leicht, Personalien und Versicherungsangaben des Beteiligten zu erhalten. Damit auch dieses problemlos möglich ist, haben die Autoversicherer einen Zentralruf eingerichtet. Notieren Sie sich nur das Kennzeichen, ein Anruf reicht bereits aus und Sie erhalten alle benötigten Informationen. Ebenso können Sie sich direkt an das Deutsche Büro Grüne Karte wenden, wenn Sie zum Beispiel die Ermittlungsakten der ausländischen Haftpflichtversicherung und möglicher Gutachten einsehen wollen. Je nach Umfang können hier jedoch Kosten entstehen. Deutsches Büro Grüne Karte Glockengießerwall 01 20095 Hamburg Telefon 040 33440-0 Telefax 040 33440-400 DBKG in Berlin Tel. 030/20205757 E-Mail claims@gruene-karte.de Datenschutz | Impressum Kurzzeitkennzeichen Online - 2018 © Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.