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Kurzzeitkennzeichen Versicherung Polen - Ausfuhrkennzeichen

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Polen ist ein Land, das sich seit dem EU-Beitritt wacker schlägt und stets mit guten Zahlen überzeugen kann. Im Vergleich zu anderen osteuropäischen Staaten verfügt Polen über eine sehr gute Infrastruktur. Auch der Ausbau des Internets ist weiter vorangeschritten als zum Beispiel in Deutschland. Das trifft sogar mittlerweile auf die Einkaufsmöglichkeiten zu. Ein Auto gehört in Polen zum Statussymbol, wenn gleich auch die Metro oder das Bus- und Bahnnetz gut ausgebaut sind. Wer kann, macht die Wege mit dem Auto und verzichtet auf den Gang zu Fuß. Schnäppchen gehören natürlich zum Autokauf, deswegen ist die Suche in den angrenzenden Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, mittlerweile zu einem Volkssport geworden. Wer in Deutschland in einem Online-Markt inseriert, wird in der Regel auch öfters Angebote aus Polen erhalten. Mitunter sind diese Anfragen durchaus attraktiv und lohnenswert. Auch die Überführung ist einfach und verläuft ohne Probleme. Der Mythos, dass viele Autos von Polen gestohlen werden, entspricht eher einem Gerücht. Zwar gilt Polen als beliebte Durchfahrroute für gestohlene Autos, dennoch stecken oft andere Landesgruppen dahinter. Die polnische Polizei ist bemüht, jeden Vorfall schnell und zügig aufzuklären. In den großen Städten ist die Polizei heute besser ausgestattet als in Deutschland. Vor allem überrascht das freundliche und saubere Auftreten, von dem sich viele deutsche Polizisten sicherlich eine große Scheibe abschneiden könnten. Eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder ein Ausfuhrkennzeichen ist für die Fahrzeugüberführung nach Polen vollkommen ausreichend. Fertigen Sie vorab einen Kaufvertrag an. Dieser kann entweder in Deutsch, Englisch oder Polnisch gefertigt werden. Alternativ kann auch eine Rechnung erstellt werden. Die Kommunikation mit jüngeren Menschen verläuft recht einfach. Sofern Sie sich nicht in der Landessprache auskennen, ist eine Verständigung oft in Englisch, Deutsch oder auch Spanisch und Französisch möglich. Die jungen Polen sind sehr gut ausgebildet, weshalb die Fahrzeugüberführung nach Polen in den meisten Fällen zu einem Vergnügen wird. wieder hoch Kurzinfo Polen Sprache: Polnisch (mit Deutsch und Englisch können Sie sich gut verständigen) Einwohner: 38 Millionen Hauptstadt: Warschau (Warszawa) EU-Mitglied: Ja Währung: Zloty, 1 Euro sind etwa 4 Zloty Zeitzone: UTC + 1, von März bis Oktober UTC + 2 KFZ-Kennzeichen: PL Internet-TLD: .pl Telefon-Vorwahl: +48 Adressen wichtiger Stellen Adressen Auswärtiges Amt: Tel. 03018 1720 00 (Fax: 03018 1751 000) Web: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/PolenSicherheit.html Deutsche Botschaft: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland ul. Jazdów 12, 00-467 Warszawa Tel.: +48 (0) 22 – 5841 700, Fax: +48 (0) 22 – 5841 979 Notfall-Handy: 0048 – 605 682 347 Notruf Polizei: 112 / 997 Notarzt: 112 / 999 Feuerwehr: 112 / 998 Auskunft: 912 ADAC-Partnerclub: Polski Zwiazek Motorowy (PZM) ul. Kazimierzowska 66, 02-518 Warszawa Telefon (022) 8 49 93 61, Fax (022) 8 48 19 51 office@pzm.pl, www.pzm.pl wieder hoch Problemlose Fahrzeugüberführung nach Polen Auf der Fahrt nach Polen können Sie diese wunderschönen Aussichten genießen. Da Polen ein direktes Nachbarland von Deutschland ist und dieses sich seit 2004 in der EU befindet, ist die Einreise einfach und schnell möglich. Grenzkontrollen bestehen grundsätzlich nicht mehr. Dennoch kann es auf beiden Seiten kurz nach der Grenze zu einer Kontrolle kommen. Übrigens sei hier gesagt, die Zeiten, in denen man der polnischen Polizei einfach davon fuhr, (damals ein beliebter Sport) sind mittlerweile vorbei. Dieser Versuch sollte keinesfalls mehr unternommen werden. Für die Einreise reicht oft eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung, mit der das Fahrzeug überführt werden kann. Egal, ob es sich dabei um einen PKW, einen LKW oder auch zum Beispiel ein Motorrad handelt. Beachten Sie, dass seit 2006 eine Recyclinggebühr pro eingeführtem Kraftfahrzeug zu bezahlen ist. Näheres dazu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Zoll“. Wie auch in Deutschland oder anderen Staaten gilt, die Übergabe sollte stets gegen Bargeld erfolgen: Von Zahlungsversprechen oder Schecks sollten Sie Abstand nehmen. Überweisungen nur dann, wenn diese bankbestätigt sind. Bei Barbeträgen nehmen Sie lieber kleinere Scheine. Bei den 200 Zloty Scheinen gibt es oft Probleme mit Falschgeld. Wir würden Ihnen generell empfehlen die Geldübergabe in einer Bank abzuwickeln, so kann das Geld automatisch geprüft werden und der Erlös an Ihr Heimatkonto überwiesen werden. Zwar ist die Einreise mit dem regulären deutschen Personalausweis möglich, bei Überweisungen oder Kontoeröffnungen empfehlen wir Ihnen jedoch, einen Reisepass mitzunehmen. wieder hoch Unsere Empfehlung Grundsätzlich soll das deutsche Kurzzeitkennzeichen in allen EU-Ländern nach einer europäischen Richtlinie anerkannt sein. Doch immer wieder kommt es zu Problemen in einigen Ländern. Das kann bei der Verweigerung der Einreise, bis hin zu Geldbußen oder sogar Fahrzeugbeschlagnahmen führen. Wir können daher keine Gewähr für die Nutzung im Ausland übernehmen. Bisher sind uns zwar keine Probleme in Polen bekannt, können diese aber auch nicht ausschließen. Als Alternative zu der Kurzzeitkennzeichen Versicherung bieten wir das Ausfuhrkennzeichen an. Dieses erweist sich in den meisten Ländern als problemlos und anerkannt. Versicherungssummen bei der Überführung Ob Sie sich nun für eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung oder eine Ausfuhrkennzeichen Versicherung entscheiden, hinsichtlich der maximalen Deckungssummen gilt jeweils das Gleiche. Diese richten sich immer nach dem aktuellen Fahrland. In Polen gelten folgende Sätze: Personenschäden: 1.500.000,00 Euro Sachschäden: 300.000,00 Euro Dabei handelt es sich um die maximalen Beträge, die eine Versicherung im Schadensfalle zahlen würde. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Auch kann eine zusätzliche Kasko Versicherung nicht abgeschlossen werden. Sowohl das Kurzzeitkennzeichen als auch das Ausfuhrkennzeichen hat nur eine bestimmte Laufzeit. Ist dieses noch nicht abgelaufen, empfehlen wir Ihnen das Schild bis zum Ablauf wieder mitzunehmen. Danach kann es einfach weggeworfen werden. Sollte es jedoch noch gültig sein, könnte eine Dritte Person unter Umständen einen Missbrauch damit begehen. wieder hoch Zoll in Polen Dieses Stadion ist aus der EM bekannt. Eine Zollabgabe ist nicht zu zahlen, sofern die Einfuhr aus einem EU Land stammt. Der Käufer hat jedoch weitere Abgaben zu tragen, die sich unter anderem nach dem Verkaufswert richten. Sie sollten daher entweder einen Kaufvertrag oder eine Rechnung anfertigen. Empfohlen wir grundsätzlich, dass auch vom Käufer eine Passkopie angefertigt wird. Sofern die Zahlung in einer Bank erfolgt, kann dort auch die Kopie angefertigt werden. Seit 2006 muss eine zusätzliche Einführgebühr erbracht werden. Diese ist von Ihnen dann zu bezahlen, wenn das Fahrzeug in Polen verbleiben soll. Damit soll vermieden werden, das besonders Altautos mit mehr als 10 Jahren einfach nach Polen überführt werden. Die so genannte Recyclinggebühr beträgt 500 PLN pro Auto. Sollte das Auto dennoch wider Erwarten ausgeführt werden (Käufer ist vom Vertrag zurückgetreten), erfolgt keine Rückzahlung. Daher sollten Sie bereits im Vorfelde, den Interessenten auf diese Gebühr hinweisen und dieses gesondert mit ihm vereinbaren. Unter Umständen empfiehlt es sich sogar, eine Vorauszahlung zu verlangen, um diesen Betrag abzudecken. Des Weiteren gelten die üblichen EU-Zollbedingungen. So müssen Beträge von mehr als 10.000 Euro bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden. Sollten noch spezifische Fragen für die Überführung gelten, wenden Sie sich bitte direkt an das polnische Konsulat oder den polnischen Zoll. Die Adressen haben wir nachfolgend aufgeführt. a.) Polnisches Konsulat Generalkonsulat der Republik Polen in Köln Lindenallee 7 (In Konsularangelegenheiten Eingang Leyboldstraße) 50968 Köln Tel.: +049 (0) 221 937300 Fax: +049 (0) 221 385074 E-Mail: kolonia.kg.sekretariat@msz.gov.pl Generalkonsulat der Republik Polen in Hamburg Gründgensstr. 20 22309 Hamburg Tel.: +049 (0) 40 611870 Fax: +049 (0) 40 6325030 E-Mail: konsulat.hamburg@botschaft-polen.de Generalkonsulat der Republik Polen in München Röntgenstr. 5 81679 München Tel.: +049 (0) 89 4186080 Fax: +049 (0) 89 471318 E-Mail: konsulat.muenchen@botschaft-polen.de wieder hoch Einreisebedingung und Aufenthalt Polen liegt direkt an der Ostsee – besuchen Sie diese doch mal auf der Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen. Für deutsche Staatsbürger ist die Einreise seit 2004 mit einem Personalausweis möglich. Sollten Sie bis zur Grenze nach Russland reisen, beachten Sie dort unbedingt die Grenzlinien. Falls Sie unbeabsichtigt auf russischem Boden landen, kann das zur sofortigen Verhaftung führen. Teile der Grenze sind einzig durch Grenzsteine markiert. Wenn Sie für einen Bekannten das Fahrzeug überführen, benötigen Sie für die Einreise eine schriftliche Genehmigung. Weitere Informationen dazu haben wir Ihnen im Abschnitt „Straßenverkehr“ aufgeführt. Der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Plätzen ist untersagt. a.) Kriminalität Bedingt durch die umliegenden Länder reisen viele kriminelle Gruppen nach Polen ein und führen Diebstähle und Überfälle durch. Bargeld und Wertgegenstände sollten daher nicht sichtbar getragen werden. Das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Polen ist besonders auffällig und kann daher leicht in den Fokus dieser Gruppen geraten. Nutzen Sie daher grundsätzlich nur überwachte Parkplätze. Für Übernachtungen empfehlen wir Ihnen nur internationale Hotels. Als Beispiel sei hier die Gruppe IBIS genannt, die in jeder größeren Stadt ein Hotel unterhält. b.) Reisedokumente und Aufenthaltsdauer Als deutscher Staatsbürger können Sie problemlos mit einem Personalausweis oder einen Reisepass einreisen. Alle Papiere müssen aber gültig sein. Ersatzweise ist auch ein vorläufiger Personalausweis möglich. Sofern Sie Überweisungen oder Kontoeröffnung in Polen vornehmen wollen, nehmen Sie bitte den Reisepass mit. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass mit Lichtbild. wieder hoch Anreiserouten Lassen Sie sich die schöne Stadt Warschau nicht entgehen. Die Einreise nach Polen mit der Kurzzeitkennzeichen Versicherung kann an unterschiedlichen Grenzen erfolgen. Eine Grenzkontrolle findet in der Regel nicht mehr statt, kann aber bei besonderen Ereignissen oder in Gefahrensituationen jederzeit wieder erfolgen. Am einfachsten ist der Grenzübergang bei Stettin. Früher kam es hier regelmäßig zum Stau. Mittlerweile verläuft der Verkehr jedoch recht flüssig. Oder lieber mit dem Autozug Wenn Sie die Fahrzeugüberführung mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Polen planen, können Sie auch alternativ den Autozug für eine Teilstrecke nutzen. Das kann besonders platonic sein, wenn es sich um einen guten Gebrauchten oder einen Neuwagen handelt. Denn bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung als auch zum Ausfuhrkennzeichen tritt die Versicherung nur in Leistung für die Schäden dritter Unfallbeteiligter. Nicht jedoch für Schäden am eigenen Fahrzeug. Eine Kaskoversicherung kann bei einer Überführung grundsätzlich nicht abgeschlossen werden. Damit gestaltet sich die Überführung mit dem Autozug durchaus sinnvoll. Die Gefahr von Unfällen oder gar einem Diebstahl ist hier in den meisten Fällen nicht gegeben. Ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen wird aber dennoch für die Fahrt benötigt. Die Fahrt mit dem Autozug kann bei Hamburg, Hildesheim, Düsseldorf, Neu-Isenburg oder München beginnen. Der Zug bringt Ihr Kraftfahrzeug samt Fahrer und Beifahrer dann direkt nach Berlin oder Wien. Von Berlin fahren Sie danach direkt nach Polen weiter oder von Wien über die Tschechei nach Polen. Abhängig ist die Fahrroute immer vom eigentlichen Zielort. Sofern dieser unter Krakau liegt, kann sich die Fahrt über Österreich lohnen. Von München nach Berlin benötigen Sie ungefähr 10 Stunden, zuzüglich der Verladezeiten von weiteren 1 bis 2 Stunden. Die Kosten für das Fahrzeug belaufen sich auf 90 bis 160 Euro. Weitere Kosten kommen für die regulären Tickets hinzu. Die Fahrzeuge dürfen nicht höher sein als 2,05 Meter und eine maximale Dachbreite von 1,35 Metern haben. In Ausnahmefällen ist eine Dachbreite bis zu 1,55 Meter möglich. Auch Motorräder, Trikes und andere Kraftfahrzeuge können einfach mit dem Autozug und dem Kurzzeitkennzeichen zum gewünschten Zielort gebracht werden. Die Gesamtlänge darf nicht mehr als 5,30 Meter betragen. Mit einem Anhänger maximal 10,30 Meter. Weitere Informationen können Sie direkt bei der Deutschen Bahn auf deren Webseite bahn.de/autozug entnehmen. Mautgebühren Polen In Polen sind einige Strecken mautpflichtig. So zum Beispiel die A4 von Kattowitz nach Krakau. Auf den insgesamt 61 Kilometer wird eine Gebühr notwendig die zwischen 2 bis 5 Euro liegen. Die Zahlung kann nur in bar erfolgen. Der Euro wird meistens nicht akzeptiert. Wechseln Sie vorher entsprechendes Kleingeld. Da viele Banken in Deutschland kaum Zloty haben, empfehlen wir Ihnen den Wechsel hinter der Grenze in einer Wechselstube. Wechseln Sie niemals Geld auf der Straße. Vor der Nutzung des gebührenpflichtigen Straßennetzes muss eine Anmeldung bei viaTOLL erfolgen, die auch Voraussetzung zum Erhalt einer sog. viaBOX ist, mit der die mautrelevanten Daten erfasst werden. Die Anmeldung kann bei den Service- und Vertriebsstellen von viaTOLL sowie über das Internet erfolgen. Die viaBOX wird nach der Registrierung, der Unterzeichnung des Vertrages und Zahlung einer Kaution in Höhe von 120,- PLN ausgehändigt. Kontakt- und Rückfragemöglichkeit: +48 22 521 1010 oder viatoll.pl Rückreise Hier empfehlen sich unterschiedliche Möglichkeiten. Entweder genießen Sie noch ein paar angenehme Tage in Polen und kehren mit dem Flugzeug zurück oder Sie nutzen die Bahn, die direkt bis nach Berlin durchfährt. Alternativ können Sie sich auch für die Rückfahrt ein Mietauto leihen, das Sie dann in Deutschland bei der Verleihstation zurückgeben. Straßenverkehr in Polen Der Fahrer muss auch in den Fahrzeugpapieren kennzeichnet sein. Ist dieses nicht der Fall, muss unbedingt eine schriftliche Genehmigung für die Nutzung des Fahrzeuges vorliegen, die auch eine Einreise nach Polen erlaubt. Andernfalls müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen. Ein Muster für die Bescheinigung können Sie direkt bei der polnischen Botschaft herunterladen. (Link: www.berlin.polemb.net). Die grüne Karte wird für die Fahrzeugüberführung nach Polen nicht mehr benötigt, wird aber dennoch empfohlen. Bei einer Kontrolle oder einer Überführung erleichtert diese die weitere Kommunikation. Die Straßen in Polen in den größeren Orten sind alle mittel bis gut gepflegt. Außerhalb der Ortschaften können sich die Straßen in einem nicht mehr ganz so guten Zustand befinden. Hier sollten Sie dann etwas vorsichtiger fahren. wieder hoch Verkehrsvorschriften in Polen Wenn Sie mit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung einreisen (oder alternativ mit einem Ausfuhrkennzeichen) halten Sie sich bitte immer an die hiesigen Verkehrsregeln. Gerade Ausländer werden gerne und oft kontrolliert. Allgemein Grüne Karte: Nein, wird aber empfohlen Promille: 0,2 oo/ooo Abblendlicht: Ja, auch bei Tag Telefonieren: Nur mit Freisprecheinrichtung Gurtpflicht: JA Kinder: Unter 12 J. nur hinten im Kindersitz Feuerlöscher: Ja, Pflicht Bußgelder: Von Ausländern sofort zu bezahlen Winterreifen: Pflicht in den Wintermonaten Mitführpflicht: Feuerlöscher, Warndreieck, Reiseapotheke Tempo Innerorts: 50 km/h (5 – 23 Uhr); 60 km/h (23 – 5 Uhr) Außerorts: 90 km/h Autobahn: 130 km/h wieder hoch Haftungsausschluss Datenschutz | Impressum Kurzzeitkennzeichen Online - 2018 © Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.